Prävention und Kinderschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt ist für uns als Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken essentiell.

In unserer Satzung steht:

Die Achtung, der Schutz des Wohls der Kinder und Jugendlichen sowie ihre körperliche und psychische Unversehrtheit sind elementare Grundsätze unserer verbandlichen Arbeit.

Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche bei uns vor sexualisierter Gewalt geschützt sind.

Sexualisierte Gewalt gibt es überall, auch in linken und demokratischen Einrichtungen. Ein emanzipatorisches Selbstverständnis reicht nicht aus, um Gewalt zu unterbinden.

Deshalb arbeiten wir aktiv daran, Präventionsstrategien auf allen Ebenen des Verbandes zu implementieren. Auf dieser Seite findet ihr grundlegende Informationen zum Themenfeld sexualisierte Gewalt sowie Informationen dazu, was Prävention bei der SJD – Die Falken konkret bedeutet und an wen ihr euch wenden könnt, wenn ihr etwas melden möchtet:

 

Personen, die sexualisierte Gewalt bei den Falken erlebt haben, können sich an die Ansprechperson(en) unseres Kreisverbandes wenden. Das sind Rosa Lina und Jan im Anton-Schmaus-Haus. Ihr könnt sie erreichen unter hilfe@falken-neukoelln.de oder telefonisch unter 030/6022053.

Dazu könnt ihr einfach auf den Namen klicken, dann geht ein E-Mail-Fenster auf und ihr könnt der Person direkt schreiben.

 

Ist dies nicht möglich, könnt ihr euch auch an die Ansprechperson des Bundesverbandes, Anne Roggenkamp (E-Mail), wenden. Anne könnt ihr auch anrufen 030/261030-19:

Dazu könnt ihr einfach auf den Namen klicken, dann geht ein E-Mail-Fenster auf und ihr könnt der Person direkt schreiben.

Allgemeine Informationen und unsere Haltung zu Prävention sexualisierter Gewalt

1. Definitionen und Begrifflichkeiten 

Sexuelle bzw. sexualisierte Gewalt

Sexualisierte bzw. sexuelle Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an
oder vor einer Person entweder gegen ihren Willen vorgenommen wird oder
der die Person aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, geistigen,
sprachlichen oder anders gearteten (empfundenen) Unterlegenheit nicht
wissentlich zustimmen kann.­

Wir verwenden die Begriffe sexuell und sexualisiert synonym. Für die
Verwendung des Begriffs ‚sexualisiert‘ spricht die Analyse, dass
sexuelle Übergriffe meist nicht den sexuellen Bedürfnissen des Täters,
sondern dem Wunsch nach Machtausübung gegenüber Schwächeren entspringen.
Allerdings sind die Handlungen für die Betroffenen durchaus reale
sexuelle Handlungen, die gegen ihren Willen an ihnen ausgeübt werden. Um
diese Debatte nicht die wesentlichen Fragen überschatten zu lassen,
verwenden wir beide Begriffe synonym.

Sexueller Missbrauch

Wenn es um sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen geht,
werden häufig die Begriffe ‚sexueller Missbrauch‘ oder
‚Kindesmissbrauch‘ genutzt. Wir sprechen uns gegen diese Begriffe aus
und verwenden stattdessen die Begriffe sexuelle und sexualisierte
Gewalt. Denn der Begriff Missbrauch impliziert, es gäbe einen möglichen
richtigen Gebrauch von Menschen. Indem wir den Begriff Gewalt nutzen,
legen wir den Fokus darauf, dass der Tat ein Machtverhältnis zugrunde
liegt.

Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass im strafrechtlich
relevanten Bereich von sexuellem Missbrauch gesprochen wird, wenn Kinder
und Jugendliche die Betroffenen sind. Darüber hinaus wird dieser
Begriff auch nach wie vor teilweise in der (Fach-)Öffentlichkeit
genutzt.

Betroffene*r

Wir nutzen den Begriff Betroffene*r für Personen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben.

Täter(*in)

Die Person, die einen sexualisierten Übergriff begangen hat,
bezeichnen wir als Täter(*in). Indem wir die gegenderte Form in Klammern
setzen, verweisen wir darauf, dass sexuelle Gewalt in den meisten
Fällen von Männern ausgeht. Gleichzeitig macht diese Schreibweise darauf
aufmerksam, dass es auch nicht-männliche Täter*innen gibt. Kinder sind
niemals Täter(*innen). Ihr Verhalten wird immer pädagogisch oder ggf.
therapeutisch bearbeitet.

Person unter Verdacht

In konkreten Verdachtsfällen sprechen wir im Klärungsprozess nicht
von Täter(*inne)n, da dies eine Vorverurteilung bedeuten würde. Wir
nutzen stattdessen den Ausdruck „Person unter Verdacht“.

Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
sind Abbildungen, Filme oder Texte, die sexualisierte Gewalt an Kindern
oder Jugendlichen durch Erwachsene darstellen. In der Öffentlichkeit
wird häufig der verharmlosende Begriff ‚Kinderpornos‘ verwendet.

Pädosexualität

Pädosexualität ist eine Störung der Sexualpräferenz, die sich in
einer Fixierung auf Kinder ausdrückt. Wir raten von der Verwendung des
Begriffs ‚Pädophilie‘ ab, da ‚-philie‘ (griech.) Liebe bedeutet. Der
Begriff Pädosexualität hingegen rückt die sexuelle Präferenz in den
Vordergrund.

 

Grundsatz:
Betroffenengerechtigkeit
Betroffenengerechtigkeit heißt für uns als Verband: Wir stellen bei sexuali-
sierter Gewalt die Perspektive der Betroffenen in den Vordergrund. Wir
wollen durch unsere Haltung und unser Handeln größtmögliche Gerechtig-
keit für Betroffene herstellen. Betroffene sollen sicher sein können, dass sie
ernst genommen werden, wenn sie sich aufgrund erfahrener sexualisierter
Gewalt beim Verband melden.
Betroffenengerechtigkeit bedeutet auch, dass die Betroffenen bestimmen,
welches Verhalten für sie sexualisierte Gewalt ist – denn was als sexuali-
sierte Gewalt wahrgenommen wird, ist von Mensch zu Mensch unter-
schiedlich. Außenstehende, die von Vorwürfen sexualisierter Gewalt erfah-
ren, wollen häufig wissen, was ‚wirklich‘ passiert ist, forschen nach Gründen
für oder nach Einzelheiten der Tat oder wollen die Unschuld der Person
unter Verdacht beweisen. Dies stellt die Wahrnehmung der Betroffenen in
Frage und ist ein wesentlicher Grund, warum es für viele Betroffene sexuali-
sierter Gewalt sehr schwierig ist, jemandem vom Erlebten zu erzählen.
Wichtig ist, dass die Betroffenen nicht die Verantwortung für Konsequenzen
tragen, die der Verband zieht. Dies kann zu Überforderung und im
schlimmsten Fall dazu führen, dass Betroffene sich gar nicht erst melden.
Entscheidungen über Interventionen müssen von den Verantwortlichen im
Verband getroffen werden. Hierbei ist es wichtig, Betroffene in alle Ent-
scheidungen und Prozesse einzubinden und diese möglichst im Sinne der
Betroffenen zu gestalten.
Betroffenengerechtigkeit bedeutet daher für unsere Verbandspraxis, dass
wir uns auf die Seite der betroffenen Menschen stellen. Dies bedeutet nicht,
dass wir die Person unter Verdacht verurteilen. Wir als Verband sind nicht
für die Aufklärung und die Ermittlung von Straftaten zuständig. Wenn uns
Betroffene von erlebter sexualisierter Gewalt erzählen, glauben wir ihnen
und ziehen als Verband Konsequenzen, die die Betroffenen schützen und
mit denen wir uns klar gegen die Tat positionieren.