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Gremien
Der Kreisvorstand (KV) führt die Geschäfte des Kreisverbandes. Der Kreisvorstand Neukölln besteht zurzeit aus sieben Mitgliedern, die auf der Kreisdelegiertenversammlung im Oktober 2023 von den Neuköllner Falken gewählt wurden.
Kreisvorsitzende: Catharina Heideklang 22 Jahre Studentin
Kreisvorsitzender: Björn Herz 21 Jahre alt; Auszubildender
Kassierer: Heiner Konrad 22 Jahre alt; Student
Beisitzerin F-Ring Karlotta Blumenthal 21 Jahre alt; Studentin
Beisitzerin für den RF-Ring N.N.
Beisitzer für den SJ-Ring Pauline Blumenthal 19 Jahre alt; FÖJlerin
Beisitzer für Kleine Fahrten und Kinderwochenenden Simon Blumenthal 19 Jahre alt; Student
Beisitzer für Technik und Onlineservice Emil Hartmann 19 Jahre alt; Student
Der gesamte Kreisvorstand ist unter folgender Email zu erreichen: Kreisvorstand Neukölln
Kreisausschuss
Im Kreisausschuss (KA) sind alle Kreisvorstandsmitglieder und je ein/e Vertreter/in jeder Gruppe im Kreisverband stimmberechtigt. Der Kreisverband Neukölln hat momentan 13 Gruppen.
Der/die Vorsitzende der Kreiskontrollkommission kann beratend teilnehmen. Der Kreisausschuss tagt auf Einladung des Kreisvorstandes, 4 Mal im Jahr oder bei Bedarf. Er ist das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes zwischen den Kreiskonferenzen.
Kreiskonferenz
Die Kreiskonferenz ist das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbandes. Sie tagt einmal pro Jahr. Kreiskonferenzen können als Kreismitgliederversammlungen (KMV) oder als Kreisdelegiertenversammlungen (KDV) durchgeführt werden. Zur KMV können alle Mitglieder kommen und mitdiskutieren. Bei großen Kreisverbänden (über 300 Mitglieder) wird das aber leicht unübersichtlich. Wenn da jede*r zu einem Punkt nur 90 Sekunden redet, dauert jeder Punkt über zwei Stunden. Daher wählen dann alle Gruppen Delegierte, d. h. Entsannte. Die Zahl hängt von der Größe der Gruppe ab. Insgesamt treffen sich dann ca. 31 Delegierte zur KDV.
Kreiskontrollkommission
Die Kreiskontrollkommission (KKK) besteht aus drei Mitgliedern: Juliane Dittberner, Christine Herrnbrodt, Jens Dittberner .
Die/der Vorsitzende der Kreiskontrollkommission oder ihre/seine Stellvertreter/in nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Kreisausschusses teil. Für die Arbeit der KKK gelten die Bestimmungen für die Organe des Landesverbandes sinngemäß. Die Kreiskontrollkommission ist zu erreichen unter Kreiskontrollkommission